DGB Presseerklärung


Internationaler Protest gegen die Unterdrückung von Gewerkschaften im Iran


Gemeinsam mit dem Internationalen Bund Freier Gewerkschaften IBFG, den Globalen Gewerkschaftsföderationen GUF und dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD TUAC protestiert der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB gegen die anhaltenden Unterdrückung von freien Gewerkschaften im Iran und gegen die fortdauernde Einkerkerung von Gewerkschaftern im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran.

Nach der Zerschlagung eines Streiks der Gewerkschaft der Beschäftigten der Busgesellschaft von Teheran, Sherkat-e-Vahed, am 28. Januar 2006 wurden über Tausend Streikende in  Haft genommen und im Foltergefängnis  Evin mißhandelt. Nach internationalen Protesten wurde ein großer Teil freigelassen, aber den aus der Haft Entlassenen wurde bis heute die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz verwehrt, sie und ihre Familienangehörigen sind ständigen Einschüchterungen ausgesetzt. Etwa 120 Gewerkschafter sind immer noch in Evin inhaftiert, unter ihnen der Vorsitzende der Gewerkschaft, Mansour Ossanlu, der bereits seit dem 22. Dezember 2005 in Haft ist. Die Forderung nach seiner Freilassung und nach dem Recht auf Tarifverhandlungen war Auslöser der Streikaktion vom 28. Januar 2006.

Gemeinsam mit der Internationalen Gewerkschaftsbewegung fordert der DGB von  der Regierung der Islamischen Republik Iran:

•    unverzügliche Freilassung von Mansour Ossanlu und aller anderen gefangenen Gewerkschafter von Sherkat-e-Vahed;
•    die Bezahlung der ausstehenden Löhne an alle Beschäftigten von Sherkat-e-Vahed zu sichern;
•    Anerkennung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf freie Tarifverhandlungen;
•    die Anerkennung der Gewerkschaftsrechte durch die Geschäftsführung der Teheraner Busgesellschaft Sherkat-e-Vahed zu gewährleisten;
•    den Abschluss eines Tarifvertrages nach freien Verhandlungen bei Sherkat-e-Vahed zu erreichen.


Zwar haben weder das Shah-Regime noch die Islamische Republik die Konventionen 87 und 98 über Gewerkschaftsfreiheit und Tarifverhandlungen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, gleichwohl ist auch der Iran an die Respektierung dieser Kernarbeitsnormen durch seine Zustimmung zu der Erklärung über die Rechte und Pflichten bei der Arbeit der IAO aus dem Jahre 1998 gebunden.